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Wie Privatversicherte in günstigere Tarife wechseln

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) steigen – vielen Mitgliedern macht das zu schaffen. Wer den Aufschlag nicht zahlen kann oder will, sucht nach Alternativen. Hier ein Überblick, was Sie dabei beachten sollten.

Privatversicherte können jederzeit und in jedem Alter den Tarif wechseln. Denn der Anspruch auf einen Tarifwechsel ist rechtlich im Versicherungsvertragsgesetz verankert.

Allerdings machen einige Versicherer ihren Kunden einen solchen Wechsel alles andere als leicht. Zum Beispiel werden Anfragen nach Tarifwechseln erst nach mehrmaligem Anmahnen beantwortet oder es wird lapidar mitgeteilt, es gebe kein „geeignetes Angebot“.

So wechseln Sie in einen anderen Tarif

Wer bei seinem derzeitigen Versicherer bleiben möchte, hat mehrere Möglichkeiten, um bei den Beiträgen zu sparen.

1. Einige Versicherungsunternehmen haben junge Leute in neu geschaffene Tarife aufgenommen, während Ältere in mittlerweile geschlossenen Tarife verblieben. Ältere können nun verlangen, aus einem geschlossenen in einen aktuell angebotenen Tarif zu wechseln – bei gleichen Leistungen.

2. Alternativ können Versicherte auch einen Selbstbehalt zum Beispiel von jährlich 600 Euro vereinbaren und so zu einem günstigeren Monatsbeitrag kommen. Der Versicherte muss dann im Jahr für alle Arztrechnungen bis zu einem Betrag von 600 Euro selbst aufkommen, erst dann zahlt die Kasse.

Der Standardtarif

Diejenigen, die einen besonders preiswerten Tarifvertrag benötigen, können als Privatversicherte auch in den sogenannten Standardtarif wechseln. Dieser Tarif steht Bestandskunden offen – also Versicherten, die vor 2009 einer privaten Krankenkasse beigetreten sind. Er bietet Leistungen entsprechend denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an und kostet im Schnitt etwa 280 Euro im Monat. Er berücksichtigt auch die Altersrückstellungen.

Bei Rentnern können davon bis zu 140 Euro durch einen Zuschuss der Rentenversicherung abgedeckt werden.

Vorsicht: Wer einen Tarif vor 2009 unterschieben hat und einen sogenannten Unisextarif neu abschließt, verliert für immer sein Recht, im Alter in den Standardtarif zu wechseln. Unisextarife gibt es seit dem 21. Dezember 2012 – die Beiträge werden dabei unabhängig vom Geschlecht kalkuliert.

Der Basistarif

Eine weitere Möglichkeit: Der Versicherte wechselt in den Basistarif. Dann zahlt er maximal so viel wie für den durchschnittlichen Höchstsatz in der GKV – also derzeit rund 630 Euro im Monat. Möglich ist dies für Versicherte, die seit 2009 in der PKV Mitglied sind und solche, die vor 2009 beigetreten sind – sofern sie mindestens 55 Jahre alt sind, Rente oder Pension beziehen oder hilfebedürftig im Sinn des Sozialrechts sind.

Sowohl im Basis- als auch im Standardtarif richtet sich die Ärztevergütung nach der privaten Gebührenordnung für Ärzte – nur sind deutlich geringere Honorarsätze festgelegt. Für langjährig Privatversicherte, die sich im Alter die Beiträge nicht mehr leisten können, ist der Standardtarif in der Regel der am besten geeignete Notausgang.

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