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Widerspruch bei Lastschrift und Abbuchung – Wissenswertes

Fast jeder Kontoinhaber ist damit einverstanden, dass bestimmte Beträge direkt von seinem Konto eingezogen werden. Doch viele wissen nicht, dass es dabei zwei unterschiedliche Verfahren gibt: die Lastschrift und die Abbuchung.

Bei der Lastschrift – konkret bei Verbrauchern: SEPA-Basislastschrift – darf der Empfänger den von ihm festgelegten Betrag vom Konto einziehen. Der Zahler darf dem Geldeinzug jedoch innerhalb von acht Wochen widersprechen, wenn er beispielsweise mit der Telefonrechnung nicht einverstanden ist. Die Bank bucht dann den Betrag wieder auf sein Konto zurück. Zum Lastschriftverfahren zählt auch die Einzugsermächtigung, zum Beispiel ist die Zahlung mit der EC-Karte bzw. Debit-Karte eine einmalige Einzugsermächtigung.

Bei der Abbuchung ist die Rückholung hingegen nicht möglich. Allerdings muss der Zahler hier vorab den einmaligen oder regelmäßig wiederkehrenden festen Betrag genehmigen. Das Abbuchungsverfahren wird daher beim Einzug fester Beträge wie Abschlagszahlungen für den Strom eingesetzt. Soll ein Einzugsverfahren neu genehmigt werden, ist wegen der Rückholmöglichkeit die Lastschrift die bessere Variante.

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