Pakete für die Nachbarn annehmen – warum nicht? Aber eine Frage bleibt…
Bin ich für Schäden am Inhalte des Pakets haftbar, wenn ich ein Paket für den Nachbarn entgegennehme? Rechtlich gesehen muss der Händler beweisen, dass die Ware während der Aufbewahrungszeit beschädigt wurde. Einen solchen Beweis zu führen, ist in der Praxis äußerst schwierig.
Stellt der Empfänger beim Auspacken Schäden an der Ware fest, kann er sie an den Händler zurücksenden. Der Gesetzgeber sichert Verbrauchern im Versandhandel pauschal ein 14-tägiges Rückgaberecht zu. Ohne Angabe von Gründen kann man die bestellte Ware innerhalb dieser Frist an den Absender zurück schicken und erhält daraufhin den Kaufpreis erstattet. Die Frist beginnt dabei nicht mit der Zustellung beim Nachbarn, sondern erst, wenn der eigentliche Adressat das Paket bei diesem abholt.
Auch für die Rücksendung trägt der Händler das Versandrisiko. Als Verbraucher muss man lediglich nachweisen können, dass man sie tatsächlich aufgegeben hat und dass sie ordnungsgemäß verpackt war, um nicht für Transportschäden haftbar gemacht werden zu können.