Skip to content

Wer muss die Rundfunkgebühr zahlen – und warum?

Jeder Wohnungsinhaber muss in Deutschland den Rundfunkbeitrag zahlen. Zur Zeit liegt er bei 17,50 Euro pro Wohnung und Monat. 

Mit den Einnahmen finanziert sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk, also ARD (mit ihren 9 Landesrundfunkanstalten), ZDF und Deutschlandfunk. Ihnen stehen jährlich ca. 8 Milliarden Euro zur Verfügung plus Werbeeinnahmen. Sie betreiben damit 40 TV-Sender, 76 Radiosender und 27 Orchester.

40 Prozent der Einnahmen werden für Pensionsbereitstellung und Personalkosten aufgewendet. Private TV- und Radiosender (RTL, SAT. 1, ProSieben, Vox etc.) erhalten keine Mittel aus dem Rundfunkbeitrag, ein geringer Anteil geht an die staatlichen Aufsichtsbehörden, die die Privatsender kontrollieren.

Betriebe mit Fuhrpark müssen je nach Zahl der Mitarbeiter gestaffelt Rundfunkbeiträge für gewerblich genutzte Fahrzeuge entrichten. Die Firma Sixt zum Beispiel zahlte 2018 für jedes ihrer etwa 50.000 Fahrzeuge monatlich 5,83 Euro. Für Privat-Fahrzeuge fallen keine zusätzlichen Rundfunkbeiträge an.

Kritiker sprechen von Zwangsabgabe

Kritiker halten es für verfassungswidrig, dass der Beitrag auch dann gezahlt werden muss, wenn in einem Haushalt weder Fernseher noch Radio vorhanden sind und sprechen von einer Zwangsabgabe.

Weitere Kritikpunkte:

  • Mehrere Menschen in einem Haushalt können sich den Beitrag teilen, Singles und Kleinfamilien nicht. Sie werden benachteiligt.
  • Auch Besitzer von Zweitwohnungen hätten Nachteile, weil sie für beide Wohnungen zahlen müssen, aber nur in einer Wohnung zur selben Zeit Rundfunk empfangen können. Das sieht das Bundesverfassungsgericht genauso und urteilte, dass dieser Punkt bis 2020 zu ändern ist.

Vertreter der öffentlich-rechtlichen Anstalten halten dagegen, dass den veränderten Nutzungsgewohnheiten Rechnung getragen werden muss – Stichwort Smartphones. Kriterium könne nicht mehr das klassische Fernsehgerät sein. Der Rundfunkbeitrag sei zudem wichtig, um die Staatsfreiheit und damit einen unabhängigen Rundfunk in Deutschland gewährleisten zu können.

Kläger haben 2018 vor dem Bundesverfassungsgericht argumentiert, der Rundfunkbeitrag sei eine Steuer, kein öffentlicher Beitrag. Einem Beitrag müsste immer eine Leistung entgegen stehen. Der Rundfunkbeitrag müsse aber auch gezahlt werden, wenn man keinen Rundfunk nutze. Diesem Argument folgte das Gericht nicht.

Der Rundfunkbeitrag hat 2013 die GEZ-Gebühr abgelöst. Diese bezog sich auf die Empfangsgeräte, die in einem Haushalt vorhanden waren. Früher waren auch so genannte GEZ-Fahnder unterwegs, die Privathaushalte unangemeldet aufsuchten.

Das Modell Rundfunkbeitrag habe den Vorteil, dass es keine GEZ-Fahnder mehr gebe und die Zahlpflicht mit vertretbaren Aufwand eingefordert werden könne, sagen Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Gleichheitsgrundsatz sei gegeben, da Studien ergeben hätten, dass 99 Prozent der Personen über 14 Jahre in Haushalten mit mindestens einem Fernsehgerät lebten.

Der Rundfunkbeitrag ist über den Rundfunkstaatsvertrag Sache der Bundesländer. Über die Höhe des Beitrags entscheiden die Ministerpräsidenten und die Landtage. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) erarbeitet dafür regelmäßig einen Vorschlag.

Der Rundfunkbeitrag wird über den „Beitragsservice“ mit über 1.200 Mitarbeitern und externen Dienstleistern erhoben. Es handelt sich um eine Einrichtung der öffentlichen-rechtlichen Rundfunkanstalten mit Sitz in Köln, die sich ausschließlich mit dem Inkasso der Gelder beschäftigt. Dazu bezieht sie jährlich Daten der Einwohnermeldeämter.

Sender schicken Vollstreckungsbeamte

Säumige Zahler werden angemahnt: zunächst über eine Zahlungserinnnerung, dann über einen Festsetzungsbescheid und schließlich über eine Mahnung. Als letztes Mittel beantragt die jeweilige Landesanstalt die Vollstreckung ausstehender Rundfunkgebühren bei der Kommune. Der Bürgermeister schreibt den Säumigen dann im Namen des Intendanten an. Beispiel Mecklenburg-Vorpommern: Hier beantragte der NDR 2017 in 29.000 Fällen die Vollstreckung. 102.000 weitere Haushalte waren im selben Zeitraum in dem Status, dem die Vollstreckung folgt. Damit zahlten 12 Prozent der Haushalte in dem Bundesland nicht oder schleppend den Rundfunkbeitrag.

(Aktualisiert am 19.07.2018)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.