Die Einsicht vieler Versicherter kommt oft zu spät. Wer unüberlegt eine Police unterschrieben hat, wird den Vertrag meistens nur noch durch eine Kündigung wieder los. Allerdings ist dies vor allem bei Kapitalversicherungen häufig ein schlechtes Geschäft für die Verbraucher.
Lief der Vertrag erst kurze Zeit, gab es bisher meist keinen Cent der schon einbezahlten Prämien zurück: Die Versicherer ziehen von den ersten Monatsraten erst einmal ihre Kosten für Provision und Verwaltung ab. Doch in diesen Fällen haben Verbraucher in Zukunft wohl bessere Karten. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nämlich in verschiedenen Urteilen festgestellt, dass die Versicherungsbedingungen, die genau diese Provisionszahlungen regeln, zu intransparent für den Kunden und deshalb unwirksam sein können.
Auch bei anderen Versicherungen will gut überlegt sein, wann gekündigt wird. Alle Versicherungsverträge, die mindestens ein Jahr laufen, können zum Ablauf des Vertrages mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Ansonsten verlängern sich die Verträge automatisch um ein Jahr. Am sinnvollsten ist die Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres. Sonst können nämlich die bis zur Kündigung gezahlten Beiträge verfallen. Einfacher lassen sich ungewünschte Verträge aus der Welt schaffen, wenn der Kunde noch das Recht zum Widerruf oder Rücktritt hat. Binnen 14 Tagen nach Unterschrift unter den Versicherungsantrag können die Anträge widerrufen werden und zwar ohne Begründung. Wichtig: Die Versicherungsgesellschaften müssen auf dieses Recht ausdrücklich hinweisen. Versäumen sie das, hat der Versicherte sogar noch Zeit, den Vertrag bis vier Wochen nach der ersten Beitragszahlung zu kündigen. Ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, gilt statt dessen ein Rücktrittsrecht. Kunden in der Lebensversicherung beispielsweise können innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins vom Vertrag zurücktreten. Die dritte Möglichkeit ist der Widerspruch. Dieses Recht gilt bei allen Versicherungsverträgen. Versicherte können ohne Begründung noch bis zu 14 Tage nach Erhalt der Police dem Vertrag widersprechen.Eine weitere Möglichkeit ist das besondere Kündigungsrecht. Das haben Verbraucher vor allem dann, wenn die Prämien für eine Police bei gleichbleibenden Leistungen erhöht werden.