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Versicherungs-Ombudsmann bei Streit einschalten – Tipps

Seit es den Versicherungs-Ombudsmann gibt, hat er mächtig zu tun.

Unzufriedene Versicherte gibt es offensichtlich genug: Mehrere tausend Beschwerden erreichen ihn pro Jahr. Immerhin bei jeder zweiten kann eine Einigung erzielt werden. Die meiste Kritik der Kunden gibt es im Bereich Lebensversicherungen bei der Überschussbeteiligung. Offensichtlich nehmen immer noch zu viele Kunden die unverbindlichen Musterrechnungen der Versicherer für bare Münze und wundern sich, wenn am Ende statt der erwarteten sechs bis acht Prozent Rendite nur drei oder vier Prozent herauskommen.

Weitere Schwerpunkte sind Beschwerden in der Rechtsschutz-Versicherung, der Kfz-Versicherung und der Unfall-Versicherung. Der Ombudsmann ist für alle privaten Versicherungen außer den Krankenversicherungen zuständig.

Nur in zwei Fällen sind die Ombudsleute machtlos: Hat der Kunde sich bereits an ein Gericht gewandt, dürfen sie nicht mehr aktiv werden. Zudem lassen sie auch bei Grundsatzentscheidungen den Gerichten den Vortritt. In allen anderen Fällen versuchen sie, bei Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherungsgesellschaften eine Lösung zu finden – und zwar in der Regel nicht auf Kulanzbasis, sondern anhand der geltenden Gesetze. So wissen die Versicherten frühzeitig, wie ihr Fall juristisch einzuschätzen ist.

Tätig werden beide Ombudsleute übrigens erst, wenn die Versicherung die Zahlung abgelehnt hat. Spätestens acht Wochen danach sollte die Beschwerde bei den Ombudsleuten eingegangen sein. Dies holen dann beim Versicherer eine Stellungnahme ein und entscheiden über den Antrag. Bis zu einem Streitwert von 5000 Euro sind die Entscheidungen bindend für die Versicherungsunternehmen. Darüber hinaus kann der Ombudsmann bis zu einem Beschwerdewert von 50000 Euro unverbindliche Empfehlungen zur Streitschlichtung geben. In Anspruch nehmen kann die Dienste der Ombudsleute jedermann. Wer Streit mit seiner Versicherung hat, kann sich telefonisch, per Brief, E-Mail oder Fax an sie wenden.

In der Schlichtungsstelle sitzen hauptsächlich Juristen und Versicherungskaufleute, die die Beschwerden bearbeiten.Neben den Ombudsleuten ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine weitere vorjuristische Beschwerdestelle für Versicherte. Diese können mit Hilfe der Bundesanstalt eine Stellungnahme aus der Vorstandsetage des Versicherers erhalten, wo die Eingaben geprüft werden. Der Vorstand des jeweiligen Versicherungsunternehmens erstattet dann einen Bericht, in dem er den Fall aus seiner Sicht darstellt. Diesen Bericht bekommen die Versicherten übersandt, zusätzlich versehen mit den Kommentaren der Bundesanstalt.

beschwerde@versicherungsombudsmann.de

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