Generell gilt für Versicherungsverträge: Der Versicherte kann bis 14 Tage nach Erhalt aller Unterlagen Widerspruch einlegen. Bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen beträgt die Frist nach der Gesetzesänderung sogar 30 Tage.
Wenn der Versicherer nicht korrekt auf das Widerspruchsrecht hingewiesen hat, bleibt noch mehr Zeit. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn alle Unterlagen samt einer Belehrung über das Widerspruchsrecht vorliegen. Dazu gehören der Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen oder vollständige Verbraucherinformationen nach Maßgabe des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Bei Aushändigung des Versicherungsscheins muss der Versicherer den Kunden zudem schriftlich auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Die Anforderungen an die Belehrung sind hoch: Sie muss klar lesbar sein und über alle wesentlichen Punkte informieren. Den Zugang sämtlicher Unterlagen beim Kunden muss der Versicherer beweisen. Der Widerspruch ist per Brief, E-Mail oder Fax möglich. Ein Anruf genügt nicht.