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Tierbestattung – Das müssen Sie wissen

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In Frankreich, den Niederlanden und den USA gehört das würdevolle Bestatten von Haustieren zum Alltag. Professionelle Hilfe bieten hierzulande mittlerweile 120 Tierbestatter und Tierfriedhöfe.

Grundsätzlich müssen tote Tiere laut EU-Verordnung über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden. Halter von Heimtieren haben jedoch auch die Möglichkeit, ihr Haustier auf einem Tierfriedhof beizusetzen, es einäschern zu lassen, oder – unter Beachtung bestimmter Auflagen – im eigenen Garten zu begraben. Tierbestatter helfen bei allen Fragen rund um den Tod eines Haustieres. Viele holen das tote Tier sogar beim Besitzer ab. Die Bestatter bieten eine Auswahl an Urnen und Särgen sowie Trauerbegleitung an. Auf Wunsch kann sich der Tierhalter von seinem aufgebahrten Haustier verabschieden und findet Gelegenheit zu tröstenden Gesprächen.

Entscheidet sich der Besitzer für das Einäschern, bringt der Bestatter das Tier in eines der sieben Kleintierkrematorien in Deutschland. Eine Standardeinäscherung, bei der die Asche auf einer anonymen Streuwiese verteilt wird, kostet bei Haustieren wie Kaninchen, Katzen und Hunden rund 115 Euro. Bei sehr großen Hunden können es bis zu 350 Euro sein. Die Kosten hängen immer von der Größe und dem jeweiligen Anbieter ab. Es ist auch möglich, dass Besitzer die Asche ihres Tieres mit nach Hause nehmen können. Manche bewahren die Urne im Keller auf, andere stellen sie sogar auf den Nachttisch.

Tierfriedhöfe berechnen nach Auskunft des Bundesverbands der Tierbestatter für das Beisetzen in einer anonymen Grabstelle rund 150 Euro. Wer für sein Tier eine bestimmte Grabstelle zum Beispiel für fünf Jahre pachten möchte, muss dafür dann zwischen 600 und 800 Euro zahlen. Bestattet werden dürfen in Deutschland Heimtiere von Maus und Hamster bis Katze und Hund. Wegen der Seuchengefahr ist das Begraben von Huftieren wie Schafen und Ziegen nicht erlaubt.

Wer einen eigenen Garten hat, kann sein verstorbenes Haustier unter Beachtung von Auflagen auch dort bestatten. Die Grube muss mindestens 50 Zentimeter tief sein. Ausgenommen sind Gärten, die in einem Wasserschutzgebiet oder direkt an öffentlichen Wegen und Plätzen liegen. Ob es örtlich weitere Bedingungen gibt, erfahren Tierbesitzer bei der Kommune. Das Begraben des Haustieres in Parks und freier Natur ist nicht erlaubt. Verboten ist auch die Bestattung von Tieren, die an ansteckenden Krankheiten wie zum Beispiel Katzenseuche oder FIP, einer unheilbaren Viruserkrankung bei Katzen, gestorben sind.

Tierbestattungen sind übrigens kein Phänomen der Neuzeit. Tierbestattungen gab es bereits im alten Ägypten einen sieben Hektar großen Tierfriedhof 300 Kilometer südlich von Kairo. Hier wurden neben Ibissen auch Paviane, Katzen, Hunde, Krokodile und Widder mumifiziert und bestattet. In Paris findet man den ältesten Tierfriedhof Europas: Er wurde 1857 gegründet.

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