Sturmschäden an Häusern, Hausrat oder Autos sind in der Regel versichert. In solchen Fällen greifen Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Ersetzt werden Sturmschäden ab Windstärke 8, also ab einer Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern.
Nach den Versicherungsbedingungen reicht es meist aus, wenn es vorher eine offizielle Sturmwarnung gegeben hat oder auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt wurden.
Wurden durch den Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt, sind Folgeschäden, die durch eindringende Niederschläge entstehen, ebenfalls versichert. Wird der Keller überschwemmt, zahlt die Elementarschadenversicherung.
Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung werden von der Hausratversicherung ersetzt. Folgeschäden sind mitversichert. Die Versicherung greift bei beschädigter Inneneinrichtung meist nur, wenn Fenster und Türen verschlossen waren.