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Strom-Anschluss soll gesperrt werden? Wie Sie richtig reagieren

Wenn Sie Leistungen Ihres Stromversorgers nicht bezahlt haben, hat er das Recht, nach erfolgloser Mahnung und Androhung der Sperrung, die Versorgung zu unterbrechen.

Foto: iww

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Entsprechend den Regelungen der Stromgrundversorgungs-Verordnung muss eine Unterbrechung mit einer vierwöchigen Frist angekündigt werden.

Im Falle eines Zahlungsverzugs darf eine Unterbrechung nur durchgeführt werden, wenn der Verbraucher nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist.

Außerdem ist der Beginn der Unterbrechung drei Werktage im Voraus anzukündigen. In jedem Fall ist es ratsam, es erst gar nicht zu Rückständen kommen zu lassen. Kunden sollten rechtzeitig auf den Versorger zugehen und z.B. eine Ratenzahlung vereinbaren. In vielen Fällen sind die Kosten der Unterbrechung und der Wiederherstellung der Belieferung höher als der ausstehende Betrag.

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