Kündigen Stromanbieter aufgrund der steigenden Ökostrom-Umlage und Netzentgelte eine Preiserhöhung an, haben Kunden in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.
Sie können also ihren Vertrag zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen, ohne dass sie dabei eine Frist einhalten müssen.
Wer seinen Stromanbieter wechselt, kann mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen. Verbraucherschützer raten, keine Vorauszahloptionen abzuschließen. Verbraucher sollten außerdem eine kurze Vertragslaufzeit von höchstens einem Jahr vereinbaren. Auch sei eine kurze Kündigungsfrist von etwa einem Monat empfehlenswert.