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So erstellen Sie eine private Rechnung

Private Rechnung erstellen darf jeder. Sie  ist eine Zahlungsaufforderung und Nachweis für erbrachte Leistungen – auch dem Finanzamt gegenüber.

So schreiben Sie als Privatperson eine Rechnung:

1. Auch private Rechnungen sollten immer maschinell erstellt werden und den Standards eines Geschäftsbriefes folgen.

2. Im Briefkopf sollte sich die eigene Anschrift wiederfinden sowie das Datum der Rechnungserstellung und der Ort.

3. Direkt darunter folgt die vollständige Anschrift des Rechnungsempfängers.

4. Nun nochmals einige Zeilen Abstand lassen, dann kommt die Betreff-Zeile, die mit dem Wort „Rechnung“ beginnen sollte und kurz die in Rechnung gestellte Leistung nennt (Beispiel: Rechnung für Nachhilfe).

5. Eine kurze Anrede und ein einleitender Satz wirken auch auf einer Rechnung höflich (Beispiel: Sehr geehrter Herr Maier, wie besprochen – anbei meine Rechnung für die beauftragte Dienstleistung. Ich bedanke mich für das entgegen gebrachte Vertrauen!).

6. Es folgt eine tabellarische Auflistung der gelieferten Artikel oder Dienstleistungen. Aus der Liste sollte hervorgehen, wann die Artikel verkauft beziehungsweise wann die Dienstleistung erbracht wurde und wie hoch die berechnete Gesamtsumme ist.

7. Nun sollten Informationen darüber beschrieben werden, wie man zu seinem Geld kommen möchte (Beispiele: „Zahlbar sofort in bar“ ; „Zahlbar an die angegebene Bankverbindung“). Die Bankverbindung sollte, falls diese Zahlungsmethode bevorzugt wird, entsprechend angegeben werden (Briefkopf oder unterhalb der Unterschrift).

8. Zu beachten ist, dass auf privaten Rechnungen niemals die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt wird. Angefertigte Rechnungen sollten immer in zwei Ausfertigungen ausgedruckt und ein Exemplar in den eigenen Unterlagen abgeheftet werden. Dies erleichtert später den Nachweis einer eventuellen Steuerpflicht, falls die Nebeneinkünfte 410,- Euro pro Jahr übersteigen.

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