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Schäden bei Textilreinigung – So reklamieren Sie richtig

Wenn Kleidungsstücke in der Reinigung beschädigt werden, sollte man umgehend reklamieren.

Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen beanstandet werden. Dabei muss allerdings der Kunde beweisen, dass die Reinigung den Schaden verursacht hat. Oft ist dies aber nur durch ein Gutachten möglich, zum Beispiel durch eine Textilschiedsstelle. Zehn bis 30 Euro kostet eine solche Beurteilung bei den Gutachtern.

Teure Kleidungsstücke sollte man deshalb mit dem Reinigungsmitarbeiter anschauen und Absprachen schriftlich festhalten. Erfahrungsgemäß haben jedoch nur in rund 20 Prozent der Fälle tatsächlich die Textildienstleister Schuld. Öfter sind dagegen die Hersteller verantwortlich für die ruinierte Garderobe, weil zum Beispiel die Pflegehinweise im Etikett falsch sind. In diesem Fall muss beim Verkäufer reklamiert werden.

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