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Rücktrittsrecht beim Möbelkauf

Möbelteile liegen auf dem Boden

Nichts klappt beim Möbel aufbauen? (Foto: A. Kaatz)

Beim Möbelkauf sollten Kunden grundsätzlich Voraus- und Anzahlungen vermeiden.

Ansonsten riskieren sie den Verlust im Insolvenzfall des Möbelhauses oder müssen bei Reklamationen eventuell um die Rückzahlung kämpfen. Kein Kunde sei zu einer Anzahlung verpflichtet, sagt die Verbraucherzentrale Berlin.

Beim Möbelkauf gibt es den Experten zufolge kein generelles Rücktrittsrecht. Der Möbelhandel verlange im Rücktrittsfall in der Regel Schadenersatz in Höhe von mindestens zehn Prozent. Anders sei es, wenn der Verkäufer den Vertrag nicht einhält, zum Beispiel bei Lieferverzug.

Der Kunde sollte ein genaues Lieferdatum festlegen. Hält der Händler den Liefertermin nicht ein, muss der Kunde zunächst per Einschreiben mit Rückschein eine angemessene Nachfrist setzen. Diese kann erheblich kürzer sein als die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist. In der Regel sind zwei Wochen angemessen. Hält der Händler die Nachlieferfrist wiederum nicht ein, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Werden bereits bei der Anlieferung gravierende Mängel festgestellt, kann der Kunde die Annahme verweigern. Nimmt er sie trotz Kenntnis der Schäden an, verliert er sein Gewährleistungsrecht wegen dieser Mängel. Ansonsten hat der Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren das Recht auf Nacherfüllung. Das heißt, der Verkäufer erhält die Gelegenheit, das mangelhafte Möbelstück kostenlos zu reparieren oder durch ein mangelfreies auszutauschen. Hierfür dürfen dem Kunden keine Kosten in Rechnung gestellt werden.

Die Nachbesserung gilt in der Regel nach einem zweiten erfolglosen Versuch als gescheitert. Nach endgültig erfolglosem Nacherfüllungsversuch kann der Kunde wahlweise vom Vertrag zurücktreten, gegen Kaufpreiserstattung und Abholung der Möbel durch den Händler, oder eine Kaufpreisminderung verlangen.

Im Falle des Rücktritts vom Vertrag kann der Händler eine geringfügige Nutzungsentschädigung für die Zeit verlangen, in der die Möbel genutzt wurden.

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