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Rechte aus dem Kaufvertrag

Die Pflichten und Rechte des Verkäufers und des Käufers werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Danach verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer eine bestimmte Sache zu übergeben. Der Käufer wiederum verpflichtet sich, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Ist der Kaufvertrag erst einmal geschlossen, ist der Verkäufer rechtlich nicht ohne weiteres verpflichtet, die Ware zurückzunehmen und das Geld auszuzahlen. Auch der Austausch gegen eine andere Ware ist nicht selbstverständlich.

Viele Händler räumen den Kunden jedoch freiwillig einen Umtausch ein, meist im Zeitraum von 14 Tagen. Der Kassenzettel muss vorgelegt werden. Bei Schluss- oder Räumungsverkäufen schließt der Verkäufer den Umtausch prinzipiell aus.

Hat die neugekaufte Ware Mängel, hat der Käufer das Recht zu reklamieren, auch wenn es sich um ein Sonderangebot handelt.

Dabei stehen mehrere Möglichkeiten offen:

Wandlung: Rückgabe der mangelhaften Ware gegen Rückzahlung des Kaufpreises.

Minderung: Ermäßigung des Preises.

Umtausch: Lieferung mangelfreier Ersatzware.

Schadenersatz: Ersatzzahlung für verursachten Schaden.

Nachbesserung: Beseitigung des Mangels.

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