Skip to content

Räum- und Streupflicht: Kampf gegen Schnee und Eis um 7 Uhr morgens aufnehmen

Grundstückseigentümer und Vermieter sind für die Beseitigung von Schnee und Eis verantwortlich. Die Winterpflichten könnten aber über den Mietvertrag dem Mieter des Hauses übertragen werden.

Schnee beseitigen ist Pflicht

Schnee beseitigen ist Pflicht

Wann, wo und wie zu räumen ist, bestimmen die Ortssatzungen der Städte und Gemeinden. Normalerweise beginnt die Streu- und Räumpflicht morgens um 7 Uhr – an Sonn- und Feiertagen ein bis zwei Stunden später – und endet abends um 20 Uhr.

Je nach Witterungsverhältnissen muss im Laufe des Tages auch mehrfach gefegt und gestreut werden. Dabei gilt der Grundsatz: „Streuen ist wichtiger als Fegen.“

Der Bürgersteig vor dem Haus und Eingangsbereich ist in einer Breite von etwa 1,20 Metern bis 1,50 Metern zu fegen.

Dagegen reicht für den Weg zum Parkplatz oder zu den Mülltonnen ein halber Meter aus.

Lassen Eigentümer und Vermieter die Arbeiten von einem Hausmeister oder gewerblichen Dritten erledigen, zählen die Kosten dafür zu den Betriebskosten.

Bei entsprechender Vertragsgestaltung können die Kosten über die jährliche Abrechnung den Mietern in Rechnung gestellt werden.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.