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Privatsphäre in Gefahr: Wie Sie sich gegen Drohnen wehren

Mini-Drohnen sind schon für wenige hundert Euro zu haben und fliegen zu Werbezwecken oder zur Beaufsichtigung von Ackerflächen regelmäßig im deutschen Himmel. Aber was tun, wenn Sie sich ausspioniert fühlen?

Maximal 100 Meter hoch und nur in Sichtweite dürfen Drohnen grundsätzlich laut den bundesweit einheitlichen Vorschriften betrieben werden. Jede Drohne, die Fotos schießt oder Videos aufnimmt, benötigt eine Aufstiegsgenehmigung. Auch Flüge ab fünf Kilogramm Startgewicht brauchen das Ok von Ordnungsämtern oder Naturschutzbehörden.

Leichtere Fluggeräte, die zudem von einem Hobby-Piloten mit Fernsteuerung bedient werden, können ohne amtlichen Segen fliegen, benötigen aber beim Überfliegen von Grundstücken und Ackerflächen die Erlaubnis vom jeweiligen Eigentümer.

Anwälte raten, nicht ohne Genehmigung über Nachbars Garten zu fliegen. Aufnahmen, die dabei gemacht und womöglich in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden, können schnell einen Streitwert in fünfstelliger Höhe haben. Denn das Filmen per Drohne in Richtung Privatgrundstück ist ein massiver Eingriff ins Persönlichkeitsrecht der Betroffenen. Wer das unterbinden will, kann schon nach einem Flug Unterlassung verlangen und auch einklagen. Sind Bilder aus der Privatsphäre bereits online gestellt, wird hoher Schadensersatz fällig.

Wer Ärger mit Drohnen hat, kann sich an das örtliche Ordnungsamt wenden.

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