Bei vielen Berufstätigen reicht die spätere staatliche Rente nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard weiterführen zu können. Sich zusätzlich etwas Besonderes zu gönnen, wird für viele sogar unerreichbar. Das können Sie dagegen tun.
Die Monatsrente
Wer bis zum Lebensende eine zusätzliche monatliche Privatrente erhalten möchte, kann sein Geld in eine private Rentenversicherung, in fondsgebundene Rentenpolicen oder in staatlich geförderte Finanzangebote wie die Riester- oder die Rürup-Rente stecken. Wie hoch der Anteil der Rente ist, der besteuert wird, hängt bei der privaten Rentenversicherung vom Eintrittsalter ab. Wer mit 65 Jahren in den Ruhestand geht, muss monatlich 18 Prozent seiner Rente versteuern, wer mit 67 pensioniert wird, nur 17 Prozent. Bei der Riester-Rente können die Beträge in der Sparphase als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dafür müssen die Rentenbezüge später komplett versteuert werden. Dies gilt auch für die Rürup-Rente.
Die Einmalzahlung
Wer pünktlich zum Eintritt in den Ruhestand viel Geld auf einmal ausgezahlt haben möchte, schließt eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht ab. Bei dieser kann sich der Kunde bis kurz vor Ende der Laufzeit offen halten, ob er eine monatliche Rente oder eine Einmalzahlung will. Wer sich sein Geld bei Renteneintritt auf einen Schlag auszahlen lässt, muss 50 Prozent der Erträge mit seinem individuellen Satz versteuern. Achtung: Für die Einmalzahlungen gibt es Fristen, die eingehalten werden müssen. Weiterer Fallstrick: Kündigt der Versicherte den Vertrag vor dem 60. Lebensjahr, zahlt er auf die gesamten Zinsen eine Abgeltungssteuer von rund 26 Prozent. Ausgenommen ist davon derjenige, der seinen Vertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen und wenn dieser eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hat.