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Nachbarschaft: Ruhezeiten für Hunde

Ruhezeiten gelten auch für Hunde.

Das Bellen von Hunden muss nach $ 906 BGB nur dann geduldet werden, wenn die Störung unwesentlich oder ortsüblich ist. Ständiges Hundegebell ist im Prinzip von 13 bis 15 Uhr und von 22 bis 6 Uhr unzulässig. Diese Ruhezeiten unterscheiden sich jedoch regional. In der Regel darf das Bellen täglich insgesamt nicht länger als 30 Minuten dauern bzw. nicht länger als 10 Minuten am Stück.

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit einer Entscheidung (1 B 215/09) den Eilantrag eines Hundehalters abgewiesen und damit bestätigt, dass in Extremfällen ständig bellende Hunde sogar sicher gestellt werden dürfen. Denn nach dem in diesem Fall maßgeblichen Bremer „Ortsgesetz über öffentliche Ordnung“ sind Tiere ausdrücklich so zu halten, dass andere Personen durch Geräusche nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

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