Die Grundidee ist auf die ab 1830 in England gegründeten Armengärten und einen Einfall des Leipziger Arztes Daniel Schreber (1808-1861) zurückzuführen.
Er sorgte sich um die Arbeiterkinder, die schlecht ernährt in engen Mietskasernen aufwuchsen und oft an Rachitis litten. Er gründete den ersten Turnverein in Leipzig. Aber erst 3 Jahre nach seinem Tod entstand dort eine Kinderspielwiese mit Nutzgarten: der erste Schrebergarten. Andere Städte, in denen Wohnungsnot, Kinderarbeit, 14-Stunden-Tage bei schlechter Ernährung um sich griffen, folgten dem Beispiel. Sie boten preiswertes Pachtland zur Erholung und zum Obst- und Gemüseanbau an. Organisation und Verwaltung übernahmen Vereine. In Kriegszeiten sicherten Kleingärten mancher Großfamilie das Überleben.
Der Wandel zum Freizeittreff erfolgt dann in der DDR, wo die „Datsche“ ein Stück Freiheit und Urlaubsersatz war. Dort gibt es 2,6 Millionen Wochenendgrundstücke. Bis heute leben die meisten der rund 4 Millionen Kleingärtner in den neuen Bundesländern. Weitere Hochburgen sind Berlin, Hamburg, Hannover und Frankfurt.
Zunehmend pachten Migranten und junge Leute eine Laube und bringen frischen Wind in Vereinsmeierei und Gartenzwergidylle. Für die neue Generation ist der Schrebergarten eine Alternative zum Eigenheim: preiswerte, stadtnahe Oase auf Zeit, gefahrloser Kinderspielplatz und Anbaufläche für biologische Nahrung.
Das sind die Kosten
Das Grundstück muss der Interessent vom jeweiligen Kleingartenverein pachten, ihm wird der Boden entgeltlich überlassen. Alles, was sich darauf befindet (Laube, technische Anlagen, Werkzeug, Pflanzen) wird vom Vorpächter übernommen, also gekauft.
Die Kosten für einen Schrebergarten betragen zehn bis 40 Cent Pacht pro Quadratmeter, also 100 bis 800 Euro im Jahr inklusive Strom, Versicherungen und Mitgliedsbeiträgen. Außerdem empfiehlt es sich, zusätzlich eine Gebäudeversicherung für die Laube abzuschließen, die liegt noch mal bei rund 30 Euro, ist aber keine Pflicht. Bevor man eine Parzelle beantragt, muss man einem der 15.000 Kleingartenvereine beitreten. Die Nachfrage ist da: Nur 3.500 Gärten wechseln im Jahr den Besitzer. Wer bereit ist, eine hohe Ablösesumme bis zu 8.000 Euro zu zahlen, hat bessere Chancen.
Ein Pächter, der auch Mitglied des Kleingärtnervereins sein sollte, muss den abgeschlossenen Pachtvertrag beachten und einhalten. Er sollte sich bemühen, die jährlich stattfindenden Vereinsmitgliederversammlungen aufzusuchen und sich dort auch rege beteiligen, damit er die Beschlüsse der Versammlung kennt und einhalten kann. Vorteile bringen auch Kenntnisse in Vereinsrecht, da dies die Beziehungen der Vereinsmitglieder untereinander regelt. Aber natürlich ist das keine Pflicht, um einen Kleingarten zu besitzen.
Kann ich mit meiner Parzelle machen, was ich möchte?
Nein, hier gibt es Regelungen durch das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Hochwachsende Waldbäume sind zum Beispiel nicht erlaubt, dafür aber jeder angemessene Obstbaum oder -strauch. Ein Pachtgarten ist in erster Linie zur Selbstversorgung da, die Erholung ist zweitrangig. Ungefähr ein Drittel der Gartenfläche wird zur Fruchtziehung genutzt. Die Laube sollte daher nicht größer als 24 Quadratmeter sein, einschließlich überdachter Terrasse. Zum dauerhaften Wohnen sind die Lauben ebenfalls nicht gedacht.
Jedes Mitglied hat eine in der Gartenordnung festgelegte Anzahl gemeinnütziger Stunden zu verrichten. Wichtig und das A und O in der Kleingartenkolonie: Niemals eine Veränderung ohne Baugenehmigung durch den Vorstand durchführen!
So bewirtschaften Sie einen Kleingarten
In der Satzung eines Kleingartenvereins sind Bestimmungen darüber enthalten, wie der Schrebergarten anzulegen ist. Zum Beispiel könnte vorgeschrieben sein, auf wie viel Prozent der vorhandenen Fläche Nutzpflanzen oder Zierpflanzen vorhanden sein müssen.
Hier finden sich oft auch Bestimmungen darüber, wie eine Teichanlage beschaffen sein muss. Betonierte Wasserbecken sind meist unzulässig. In den meisten Kleingartenanlagen sind zudem nur Chemietoiletten oder biologische Toiletten zulässig, nicht jedoch Wasserspültoiletten.
Bevor Sie einen Kleingarten pachten, sollten Sie sich die entsprechenden Garten- und Pachtordnungen genau durchlesen. Denn hier kann auch geregelt sein, dass ein gewisser Anteil an Gemeinschaftsarbeit vom Pächter zu leisten ist.
Der Anlage eines Kleingartens sind durch örtliche Bestimmungen oft enge Grenzen gesetzt, wobei das Bundeskleingartengesetz nur den Rahmen vorgibt. Die örtlichen Regelungen sollten jedoch beachtet werden, denn sonst kann es mit dem Frieden im Verein schnell vorbei sein.
Wer als Selbstversorger starten möchte, sollte mit Kartoffeln beginnen – sie gelten als am pflegeleichtesten. Der Zeitaufwand zur reinen Pflege der Beete und Obstbäume beträgt mindestens 15 Stunden wöchentlich. Ein Garten muss in der Saison ständig versorgt werden. An heißen Tagen brauchen Pflanzen viel Wasser.
Bestimmte Pflanzen wachsen in Gesellschaft besser. Gute Kombinationen sind:
- Knoblauch und Rosen
- Spinat und Erdbeeren
- Tomaten und Petersilie
- Porree und Karotten
- Kapuzinerkresse und Kohl
- Rote Bete und Sellerie
- Paprika und Tagetes
- Melone und Kopfsalat