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Lebensversicherungsschein verloren: So fordern Sie eine Ersatzpolice an

Wer von einer Versicherung Geld will, muss eventuelle Ansprüche nachweisen können – das gilt insbesondere dann, wenn Versicherungsnehmer im Zuge der Durchsetzung vor Gericht gehen.

Hat man den Lebensversicherung Schein verloren, benötigt man alternative Nachweise für die abgeschlossene Lebensversicherung, wie zum Beispiel Zahlungsnachweise und Vertragskopien. Im Idealfall bewahrt man Originalpolicen natürlich verlustsicher auf. Bei Verlust lassen sie sich ersetzen. Denn Versicherte können laut Versicherungsvertragsgesetz die Ausstellung eines neuen Versicherung Scheines verlangen.
Wer Lebensversicherungsvertrag abschließt beziehungsweise einen diesbezüglichen Antrag stellt, erhält als Vertragsbestätigung einen Versicherungsschein. Erst wenn der Versicherungsnehmer ihn in seinen Händen hält, kann er sicher davon ausgehen, dass der Versicherer seinen Antrag angenommen hat und er den vereinbarten Versicherungsschutz genießt.

Dieses Versicherungsdokument erhält der Versicherungsnehmer am Beginn der Lebensversicherung ausgestellt und zugesandt. In der Folge schickt der Versicherer noch Mitteilungen zur Entwicklung des Versicherungsguthabens. Sollten im weiteren Verlauf der Versicherung Änderungen gewünscht oder notwendig werden, werden entsprechende Nachträge zum Versicherungsschein schriftlich mitgeteilt.

Im Laufe einer meist längeren Versicherungsdauer von 30 Jahren ziehen Versicherte um, einige werden Opfer eines Wohnungsbrandes und dergleichen. Da kann es vorkommen, dass ein Lebensversicherung Schein verloren geht. Selbst wenn ein Umzug die Ursache für das Verschwinden der Police sein sollte, dass der Versicherung Schein weg ist, bemerkt man oft erst, wenn er gebraucht wird.

Vom Versicherer ist vorgegeben, wann die Vorlage des Original-Versicherung-Scheines erforderlich ist. In den Versicherungsbedingungen finden sich entsprechende Hinweise. Notwendig ist die Vorlage vor allem im Versicherungsfall, bei Ablauf und vorzeitiger Vertragsbeendigung. Auch bei der Beleihung ist die Vorlage der Police zwingend erforderlich.

Ist der Original-Versicherung-Schein weg, muss dies dem Versicherer mitgeteilt werden. Der Versicherungsnehmer erklärt ihm gegenüber den Verlust. Nach Erhalt der Verlusterklärung stellt die Versicherungsgesellschaft einen Ersatz-Versicherungsschein aus. Dieser besitzt gleiche Funktionen und Rechte wie das Original. Auch die Verfahrensweise beispielsweise im Falle einer Beleihung ist analog. Bei der Bank wird für die Laufzeit der Beleihung eben der neu ausgestellte Versicherung Schein verwahrt.

Police verschwunden – Verlusterklärung einreichen

Geht ein Lebensversicherungs-Schein verloren, informiert man nach Kenntnisnahme umgehend seinen Versicherer. Versicherungsnehmer können ihre Versicherungsgesellschaft um die Zusendung eines Formulars für eine Kraftloserklärung beziehungsweise Verlusterklärung bitten. Möglich ist auch die Erklärung in einer formlosen Variante. Um sich weitere Nachfragen des Versicherers zu ersparen, sollte der Hinweis auf nicht vorhandene Rechte Dritter nicht fehlen. Konkret geht es darum, dass der Vertrag nicht abgetreten oder verpfändet wurde. Eine erneute Ausfertigung der Versicherungspolice ist nicht generell kostenlos. Eventuelle Gebühren für eine Ersatzpolice betragen um die 30 Euro.

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