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Küche in Polen gekauft – Wie ist das mit der Gewährleistung?

Die bei einem Händler in der polnischen Grenzstadt Slubice gekaufte Küche ist ein Schnäppchen gewesen. Die Freude der Familie aus Deutschland währte allerdings nicht lang. Beim Aufbau stellte sich heraus, dass die Maße nicht stimmten.

Eine Küche sollte gut durchdacht sein (Foto: A. Kaatz)

Eine Küche sollte gut durchdacht sein (Foto: A. Kaatz)

Die Arbeitsplatte und die Kochplatten konnten nicht montiert werden. Die Familie hat den Händler mehrmals um Nachbesserung gebeten. Nachdem das erfolglos blieb, wandte sie sich an das neue Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum (VIZ).

Das Büro hat sich bei Einkaufstouristen schnell einen Namen gemacht. Der missglückte Kücheneinbau sei ein Extremfall. In der Regel müssten die drei VIZ-Mitarbeiter einfachere Fragen zum polnischen Kaufrecht, vor allem zu Garantie und Gewährleistung beantworten.

Bei Mängeln hat der Kunde im Allgemeinen dieselben Ansprüche wie in Deutschland. Auch in Polen beträgt die Gewährleistungszeit zwei Jahre. Deshalb sollte man den Kassenzettel gut aufheben.

Problematischer ist das auf dem Grenzbasar, wo die Händler in der Regel keine Bons ausstellen. Die Käuferrechte sind auf den Märkten zwar die gleichen wie in den Geschäften, aber der Kaufnachweis ist schwieriger.

Es gibt in Polen auch Besonderheiten: Beispielsweise ist bei Handwerksleistungen zu beachten, dass es Beschränkungen in der Dienstleistungsfreiheit gibt. So sollten Kunden genau nachfragen, wer die in Polen oder auf deutschen Messen bei polnischen Händlern gekauften Treppen oder Garagen aufbauen wird. Der Inhaber der Firma selbst darf das tun, seine polnischen Beschäftigten aber in der Regel nicht.

Generell empfiehlt es sich, Verträge vor dem Kauf durchchecken zu lassen. Eine genaue Leistungsbeschreibung, feste Termine und die Folgen bei auftretenden Problemen sollten festgelegt sein. Mit einem solchen Vertrag hätte auch die Familie nach ihrem Küchenkauf bessere Karten gehabt. Das VIZ habe ein Schreiben an den polnischen Verkäufer aufgesetzt. Sollte sich daraus keine Einigung ergeben, wolle sich das Büro an den zuständigen Ombudsmann des Landkreises Slubice wenden.

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