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Kehr- und Streupflicht für Eigentümer

Grundstückseigentümer müssen die Allgemeinheit vor Gefahren schützen, die von ihrem Grundstück und angrenzenden Wegen ausgehen können. Im Winter gilt die Kehr- und Streupflicht.

Sie beginnt nicht erst mit dem ersten Schnee und Glatteis. Bereits im Herbst kann beispielsweise eine Rutschpartie auf nassem Laub für Fußgänger gefährlich werden. Da bei Unfällen Streitigkeiten bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen drohen, sollte entsprechend vorgesorgt werden.

So besteht für Eigentümer von Mietshäusern die Möglichkeit, die so genannte Verkehrssicherungspflicht auch an die Mieter zu übertragen. Das muss allerdings schriftlich im Mietvertrag festgehalten sein oder per Hausordnung geschehen. Außerdem muss der Vermieter die Arbeiten regelmäßig kontrollieren.

Vor den finanziellen Folgen nach einem Unfall auf rutschigem Laub sind Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Vermieter von Einfamilienhäusern durch eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer abgesichert. Bei Eigentümern eines selbst bewohnten Einfamilienhauses und Mietern reicht der Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung.

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