Aufwendungen für einen Winterdienst können in der Einkommenssteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden.
Voraussetzung für den Steuerbonus ist, dass der Dienstleister eine Rechnung ausgestellt hat und der Betrag auf das Konto des Dienstleisters überwiesen wurde.
Für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen werden 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Jahr, von der Steuerschuld abgezogen.