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Hundesitter trägt die Verantwortung

Wenn der Hund während des Urlaubs in die Hände eines netten Nachbarn oder Bekannten gegeben wird, sollte die Haftungsfrage bei möglichen Schäden geklärt sein.

Verursacht das Tier einen Schaden, weil der Hüter nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgepasst hat, muss dieser haften. Darauf weist eine Versicherung hin. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn der Hundesitter mit einem lebhaften Tier, das nicht zuverlässig gehorcht, spazieren geht, es nicht anleint und der Hund zubeißt. Denn ob Gefälligkeit oder vertraglich festgelegtes Aufpassen – juristisch gesehen ist das Ersatzherrchen der Hüter und damit verantwortlich. Der Hundesitter sollte sich also unbedingt erkundigen, ob die Eigentümer des Tieres eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, durch die er in jedem Fall kostenfrei mitversichert ist. Bei manchen Versicherungen sei das Hüten fremder Hunde auch im Rahmen einer herkömmlichen Privathaftpflicht-Versicherung kostenlos mitversichert.

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