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Haftpflichtversicherung – Wissenswertes

Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür im Zweifel unbegrenzt und mit seinem gesamten Privatvermögen. Das kann teuer werden! Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt Schadensersatzansprüche und leistet Rechtsschutz.

Wichtig ist, dass die Deckungssumme hoch genug ist. Empfohlen sind drei Millionen und ein weltweiter Geltungsbereich. Vorteil für Familien: Bei der Haftpflichtversicherung lässt sich mit einem einzigen Vertrag die ganze Familie absichern. Das gilt für den Ehegatten des Versicherungsnehmers und dessen leibliche Pflege, Stief- und Adoptivkinder, wenn sie nicht berufstätig sind und bei ihm leben. Selbst unverheiratete Paare kommen mit einer Police aus. wenn sie eine gemeinsame Wohnung haben und der mitversicherte Partner im Vertrag des anderen namentlich erwähnt ist. Gegenseitige Ansprüche untereinander sind ausgeschlossen. Den Familienhund sollte man nicht vergessen. Auch er kann ganz schöne Schäden anrichten.

Eltern haften genau dann nicht für ihre Kinder, solange ihre Sprösslinge das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sie angemessen beaufsichtigt wurden. Bis dahin sind Kinder nämlich schuldunfähig. Im Straßenverkehr liegt die Grenze sogar bei zehn Jahren. Eltern können jedoch die Deliktunfähigkeit der Kinder mitversichern.

Unser Tipp: Weil viele Haushalte keine Privathaftpflichtversicherung besitzen, ist es sinnvoll, selbst eine Police mit einer sogenannten Forderungsausfalldeckung abzuschließen. In diesem Fall springt die eigene Versicherung ein, wenn jemand ohne Privathaftpflichtschutz den Versicherten geschädigt hat und nicht zahlen kann.

Der Zeitwert

Das Prinzip der Haftpflichtversicherung: Für ein altes Sofa gibt es auch wieder nur ein altes Sofa. Zeitwert – erstattet wird der Wert, den eine versicherte Sache zum Schadenzeitpunkt hatte. Dazu wird vom einstigen Neuwert ein Abzug vorgenommen, der sich je nach Alter und Abnutzungsgrad bemisst. Berücksichtigt wird aber auch, wenn der Wert einer Sache durch technisches Aufrüsten im Vergleich zum Kaufzustand eine Aufwertung erfahren hat.

Die Entschädigungszahlung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall in der Höhe begrenzt auf die Versicherungssumme. Kommt es in einem Versicherungsjahr zu mehreren Schadensfällen, dann werden die Entschädigungen addiert. Obergrenze ist hier in der Regel das Doppelte der Versicherungssumme.

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