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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Durch dieses Gesetz wird irreführende und sittenwidrige Werbung verboten.

Irreführend sind sogenannte Lockvogelangebote‚ das heißt Niedrigpreisartikel, die ein insgesamt niedriges Preisniveau vortäuschen sollen.

Unter sittenwidrig versteht man die Belästigung durch aufdringliche Werbung, die eine sachliche Kaufentscheidung unmöglich macht. Dazu gehören unerbetene Telefonanrufe, die Zusendung nicht bestellter Waren, übermäßig wertvolle Werbegeschenke.

lmmer mehr Firmen, darunter durchaus auch an sich seriöse, große Unternehmen, gehen zu aggressivem Telefonverkauf von Waren und Dienstleistungen über. Gewonnene Reisen haben sich beim Einlösen oft als teurer Urlaub entpuppt infolge unterschiedlichster Zuschläge, die man selbst übernehmen muss.

Auch der Verkauf von Zeitschriften-Abonnements und Bezahlfernsehen wird per Telefon versucht. Selbst Verbraucher, die am Telefon deutlich eine Bestellung abgelehnt haben, bekommen postwendend „Auftragsbestätigungen“, Vertragsänderungen des Anbieters oder Warensendungen. Damit wird versucht, Verbraucher zu überrumpeln. Die verfassungsrechtlich geschützte Privatsphäre, die solche Werbeanrufe massiv unterlaufen, interessiert die aggressiv agierenden Unternehmen nicht.

Unlauterer Wettbewerb kann das Erzwingen oder Erschwindeln des Zutritts zur Wohnung sein. Dazu zählt auch der Besuch eines Vertreters, wenn Sie nur einen Katalog oder einen Prospekt angefordert haben.

Werbefahrten, sogenannte Kaffeefahrten, müssen in der Werbung so dargestellt werden, dass klar wird, dass damit eine Verkaufsveranstaltung verbunden ist. Beim Teilnehmer darf nicht das Gefühl entstehen, dass er zum Kauf verpflichtet ist; er hat nur den angegebenen Kostenbeitrag zu entrichten.

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