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Geruchsbelästigung durch Holzofen – müssen Sie das hinnehmen?

Sind Abgase aus Holzöfen eine zumutbare Belästigung für Nachbarn oder können sie sich wehren? Dazu liegt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vor.

Ein Bewohner hatte einen Holzofen in seinem Wohnzimmer installiert und ein Rohr als Schornstein an der Hauswand angebracht. Ein Nachbar, Eigentümer eines fünf Meter entfernten Grundstücks, klagte wegen der Abgase. Das Oberverwaltungsgericht urteilte: Ein Nachbar muss die mit einem Holzofen verbundenen Belästigungen hinnehmen, wenn dieser korrekt installiert und rechtmäßig genutzt wird.

Auch kommunale Ordnungsbehörden, Umweltämter und Schornsteinfeger werden häufig zu Rauchbelästigungen durch Holzöfen befragt, haben aber wenig Eingriffsmöglichkeiten. Zumeist handelt es sich um unangenehmen Geruch, nicht um gesundheitsgefährdenden Rauch. Jeder Feuerstättenbetreiber hat seinen Ofen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu betreiben und wird daraufhin von staatlich beauftragten Schornsteinfegern überprüft.

Oft liegt es am Unwissen: Wie heizt man einen Ofen richtig und vor allem richtig an? Was darf man verfeuern? Wo liegen die Grenzwerte der Ausstöße? Doch Nichtwissen schützt nicht vor Strafe: Wer regelmäßig gegen das Bundes-Immissionsschutzgesetz und seine Verordnungen verstößt, dem drohen Strafen.

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