Ein Vermögen lässt sich mit ihnen nicht anhäufen: Dennoch sollten Arbeitnehmer sie nicht verschenken.
Um Vermögenswirksame Leistungen zu nutzen, schließt man bei der Bank einen Vertrag ab und spart jeden Monat bis zu 40 Euro. Je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung schießt der Chef einen Teil oder sogar die ganze Sparrate zum Lohn zu. Wer vom Unternehmen nur einen Teil bekommt, kann die Differenz zum Höchstbetrag aus eigener Tasche zahlen.
Das Geld kann z.B. in eine Kapitallebensversicherung, einen Bausparvertrag oder in Genossenschaftsanteile fließen. Eingezahlt wird mindestens sechs Jahre lang. Dann muss das angesammelte Geld in der Regel noch ein Jahr „ruhen“, ehe der Sparer darüber verfügen kann.
Jedoch ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, diese zu zahlen. Er kann sich auf für eine teilweise Zahlung entscheiden. Sie dürfen die vermögenswirksamen Leistungen nur in bestimmte Geldanlagen investieren. Da der Staat auch einen Anteil leistet, ist es eine gute Möglichkeit, kontinuierlich ein wenig Geld zu sparen.
Ein Bausparvertrag ist die klassische Möglichkeit, Geld zu sparen. Sie schließen diesen bei einer Bausparkasse ab und sparen mindestens 40 Euro im Monat. Die vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers fließen voll mit ein. Sie können entscheiden, ob Sie die Summe entsprechend mindern möchten oder ob Sie eine höhere Sparleistung erbringen wollen. Ein Bausparvertrag läuft in der Regel sieben Jahre. Sie können sich nach Ablauf dieser Zeit das Geld auszahlen lassen, inklusive der Zinsen, der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie. Diese Leistungen bekommen Sie auf Antrag vom Finanzamt. Die Bausparkasse sendet Ihnen die entsprechenden Formulare zu, die Sie zusammen mit der Steuererklärung einreichen. Auf Wunsch bekommen Sie von der Bausparkasse einen Bausparkredit, den Sie zu Wohnzwecken verwenden müssen. Dieser hat die Höhe Ihres angesparten Vertrages und wird recht niedrig verzinst.
Seit einigen Jahren haben Sie auch die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen in Wertpapieren anzulegen. Einige werden sogar staatlich durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Erkundigen Sie sich beim Finanzamt oder bei Ihrer Bank, ob das Wertpapier durch die Arbeitnehmersparzulage förderungsfähig ist.