Das Einfrieren von Fertiggerichten bringt große Zeit- und Energieersparnis. Die Lagerzeit von 3 Monaten sollte nicht überschritten werden.
Zum Einfrieren eignen sich:
Klare und gebundene Suppen, Suppeneinlagen (z. B. Pfannkuchenstreifen)
Fleischgerichte, besonders Gerichte mit Soße
Aufläufe mit Reis und Teigwaren
Klöße, Kartoffelkroketten
Süßspeisen, z. B. Quarkcrerne.
Nicht gut geeignet sind Gerichte mit Kartoffeln und Leber, hartgekochten Eiern und Sahnesoßen.