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Erstes Handy – Wie Eltern damit am besten umgehen

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(Foto: flickr)

Ein Handy für Ihr Kind? In vielen Familien ist dieses Thema ein Streitpunkt. Nicht nur wegen der Kosten.

In Deutschland dürfen Kinder unter 18 Jahren nur mit der Zustimmung ihrer Eltern ein Mobiltelefon kaufen. Ob es sich dabei um ein Vertrags- oder Prepaid-Handy handelt, ist nebensächlich. Die Frage, ob Sie sich für ein Prepaid- oder ein Vertragshandy entscheiden, sollten Sie davon abhängig machen, inwieweit der Prepaidanbieter Ihnen einen Notruf bzw. einen Elternanruf garantieren kann. Das heißt: Zwar sind Sie mit dem Prepaidtelefon auf der kostensicheren Seite, denn es können nur bereits bezahlte Telefonate geführt werden, jedoch duldet nicht jedes Prepaidhandy einen kostenfreien Elternruf außerhalb der bereits vertelefonierten Kosten.

Die Telefonkosten ihres Nachwuchses sollten Eltern stets im Blick behalten. Eine so genannte „Juniorkarte“ (z.B. bei Vodafone und E-Plus) ermöglicht es Eltern wie Kindern, die Kosten zu verfolgen. Hierbei legen die Eltern das monatliche Guthaben, ähnlich wie beim Taschengeld, im voraus fest.

Das Wichtigste aber ist eine funktionierende Kommunikation zwischen Eltern und Kind. Erhält der neue Handynutzer eine Textnachricht von einem ihm unbekannten Teilnehmer, sollten Sie ihrem Kind erklären, was es damit auf sich hat. Professionelle „Kommunikationsagenten“ sind darauf spezialisiert, besonders unerfahrene Kinder zu einem langen und teuren SMS Gespräch zu verleiten.

Doch die Kostenkontrolle ist nur ein wichtiges Element, das bei der Anschaffung eines Mobiltelefons für Ihr Kind zu beachten ist. Eltern sollten ihrem Kind vor allem soziale Kompetenz vermitteln, es die Fertigkeit lehren, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden, damit das Handy nicht zum Instrument falscher Werte wird.

Handy unter 18

Ein Handy für unter 18-Jährige sollte aber genau dann funktionsbereit sein, wenn es darum geht, in einer Notsituation um Hilfe rufen zu können bzw. die Eltern zu benachrichtigen. Wenn in einem solchen Fall das Guthaben bereits „vertelefoniert“ ist, bietet oft nur der kostenfreie Notruf bzw. Elternruf den ersehnten Kontakt. Ein Handyvertrag kann da sehr hilfreich sein. Allerdings sollten Sie bei einem Handyvertrag auf einige Vertragsklarheiten achten.

Achten Sie bei dem Handyvertrag für Ihren Jugendlichen unter 18 zudem darauf, dass unerwünschte Telefonnummern, wie z. B. kostenpflichtige 0900 Nummern gesperrt werden. Dafür sollten Anrufe zu den Eltern jedoch jederzeit kostenlos geführt werden können. Sprechen Sie mit Ihrem Kind deutlich ab, wie viel Budget monatlich „vertelefoniert“ werden darf und verpflichten Sie den Anbieter vertraglich, diese Konsumhöhe einzuhalten, d. h. Sie bestimmen einen monatlich festgesetzten Kostenrahmen.

Experten verteufeln das Handy nicht: Das Mobiltelefon stellt für Kinder eine erste wichtige Abgrenzung zum Elternhaus dar. Zum ersten Mal in ihrem Leben gehören Kinder zu einer Gruppe. Sie treffen sich mit Gleichaltrigen und pflegen soziale Kontakte. Das Handy nimmt in der Wahrung gesellschaftlicher Pflichten einen hohen Stellenwert ein.

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