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Ermittlungsverfahren vorzeitig eingestellt – wie geht das?

In welchem Fall kann ein Ermittlungsverfahren gegen eine Geldstrafe eingestellt werden?

Voraussetzung ist, dass die Staatsanwaltschaft eine Straftat als gering einstuft. Dadurch ist es möglich, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt und keine Anklage erhoben wird, obwohl es um eine Straftat geht. Bei schweren Verbrechen wie Mord und Totschlag ist dies nicht möglich, sondern nur bei „Vergehen“. Dies kann zum Beispiel eine Volksverhetzung sein.

Grundlage für dieses Vorgehen ist der Paragraf 153 a der Strafprozessordnung. Demnach kann zum Beispiel eine Geldauflage erteilt werden, „wenn diese geeignet ist, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht“. Dann ist eine Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung möglich. Dadurch ist juristisch gesehen „der Rechtsfriede wieder hergestellt“.

Jede Straftat wird dabei als Einzelfall gewertet – eine geringe Schuld ist in einem Verfahren wegen Körperverletzung etwas anderes als in einem Wirtschaftsverfahren.

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