Leben die Eltern eines Kindes getrennt, kann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch demjenigen zustehen, bei dem das Kind nur die Wochenenden verbringt.
Voraussetzung ist, dass der Steuerzahler für das Kind gleichzeitig einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld beanspruchen kann.
Das gilt nach der Entscheidung der Finanzrichter auch dann, wenn das Kind bei dem Steuerpflichtigen – Vater oder Mutter – nur mit dem Nebenwohnsitz gemeldet ist und sich bei ihm lediglich an Wochenenden und in den Ferien aufhält. So hat es das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Aktenzeichen: 7 K 7038/06 B