Skip to content

Entlastungsbetrag beantragen

Für das erste Kind, das mit Ihnen allein in einem Haushalt lebt, steht Ihnen ein Entlastungsbetrag in Höhe von 1908 Euro zu.

Für jedes weitere Kind gibt es zusätzlich einen Entlastungsbetrag von 240 Euro. Wenn Sie also als alleinerziehende Mutter mit ihren drei Kindern in einem Haushalt leben, haben Sie Anspruch auf einen steuerlichen Entlastungsbetrag von insgesamt 2.388 (1.908 Euro plus zweimal 240 Euro). Der Vater würde in diesem Fall steuerlich leer ausgehen. Anders sieht es aus, wenn eines der Kinder, das in ihrem Haushalt lebt, beim Vater gemeldet ist. Dann hätten Sie Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 2.148 Euro (1.908 Euro plus 240 Euro) für die ersten beiden Kinder. Für das dritte Kind, das beim Vater gemeldet ist, würde dem dann ein Entlastungsbetrag von 1.908 Euro für dieses Kind zustehen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.