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Darf man die Wäsche in der Wohnung trocknen?

Hier ist zwar vieles rechtlich noch ungeklärt, aber wenn keine Schimmelbildung oder Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung drohen, darf der Vermieter es nicht verbieten, Wäsche in der Wohnung zu trocknen.

Wenn er zudem keine anderen Möglichkeiten zur Trocknung der Wäsche bereitstellt, ist ein pauschales Verbot im Mietvertrag unwirksam.

Allerdings sollte man bedenken: Sind Handtücher nach dem Waschen und Trocknen starr und hart, liegt das vermutlich daran, dass sie in geschlossenen Räumen getrocknet worden sind.

Das Phänomen nennt sich Trockenstarre. Die Faser- oder Schlingenflore von Handtüchern geraten in der Trommel der Waschmaschine in Unordnung. Trocknen diese aufrecht stehenden Enden in einem Zimmer ohne Luftbewegung, wird ihr Zustand fixiert. Die Textilien fühlen sich nun hart und rau an.

Das lässt sich vermeiden, wenn man die Handtücher vor dem Zusammenlegen zumindest kräftig reckt oder indem man sie im Freien bei leichtem Wind trocknen lässt.

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