Zwar gibt es keine gesetzlichen Promille-Grenzen für Passanten, doch müssen auch alkoholisierte Fußgänger mit Konsequenzen rechnen.
Zumindest wenn sie an einem Unfall oder einer anderen Straftat beteiligt sind (Körperverletzung etc.). Denn wenn Gerichte feststellen, dass der betrunkene Fußgänger schuld ist, haftet auch er.
Sind Minderjährige in Gruppen dabei, müssen die Erwachsenen auf diese aufpassen, sonst drohen Strafen für den Rest der Gruppe.