Zeit für die Betriebskostenabrechnung: Doch wer das umfangreiche Papier genervt weglegt, statt es Schritt für Schritt zu überprüfen, verschenkt bares Geld.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) geht davon aus, dass jede zweite Nebenkostenabrechnung falsch ist. Insgesamt 30 Milliarden Euro Betriebskosten zahlen Deutschlands Mieter nach Berechnungen des DMB Jahr für Jahr an ihre Hausbesitzer. Nach Angaben des Berliner Mietervereins machen Streitigkeiten um Betriebskostenabrechnungen etwa ein Drittel der Beratungen aus. In vielen Fällen stellt sich dem Verein zufolge heraus, dass die Abrechnung unzulässige Kosten enthält, dass sie aus formalen Gründen zurückzuweisen ist oder dass der Vermieter sich schlichtweg verrechnet hat.
In seinem „Mietermagazin” gibt der Verein einen Überblick über die häufigsten Fehler bei der Abrechnung. Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer durch die Bewirtschaftung seines Grundstücks laufend entstehen. Ist eine Kostenart im Mietvertrag nicht aufgeführt, kann der Mieter dem Verein zufolge dafür auch nicht zur Kasse gebeten werden. Nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung hat der Mieter 30 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Die Abrechnung darf aber nicht zu spät kommen.
Seit der Mietrechtsreform vom 1. September 2001 muss sie spätestens nach zwölf Monaten vorgelegt werden, sonst sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen gelten lediglich, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat. Ebenso lohnt sich ein Blick auf die „Sonstigen Betriebskosten”. Als solche dürfe der Vermieter nur die Kosten umlegen, die gerichtlich als solche anerkannt sind und die außerdem ausdrücklich im Mietvertrag unter „Sonstige Betriebskosten” genannt sind. Kosten dürften auch nicht doppelt abgerechnet werden. So gebe es Vermieter, die trotz Hausmeisters noch einmal extra Kosten für Schneebeseitigung und Gartenpflege abrechneten.