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Basiswissen: Kapitallebensversicherung

Diese Versicherung verbindet zwei Absichten miteinander: Bei frühem Todesfall (vor Ablauf der Versicherung) sind die Angehörigen abgesichert, im Erlebensfall (des Versicherungsablaufs) wird durch das gebildete Kapital eine (zusätzliche) Altersversorgung erreicht.

Die Beiträge für diese Art der Versicherung sind deutlich höher als die für eine Risikolebensversicherung, denn neben der Risikoabsicherung enthält die Versicherung noch einen Sparvorgang. Die Beiträge decken drei Bereiche ab:

Kostenanteil: Davon bestreitet der Versicherer seine Verwaltungskosten.

Risikoanteil: Davon werden die Kosten bezahlt, die durch den vorzeitigen Tod des Versicherten seinen Angehörigen zustehen.

Sparanteil: Davon wird die Auszahlungssumme im Erlebensfall bestritten. Diesen Anteil legt die Versicherungsgesellschaft langfristig an. Je nach Anlagegeschick erhöht sie durch den Sparanteil die am Ende ausbezahlte Summe mehr oder weniger. Wenn weniger Versicherte vor Erreichen des Endalters sterben, trägt auch der Risikoanteil zur Erhöhung des Auszahlungsanteils bei.

Kapitallebensversicherungen werden häufig mit Laufzeiten von 25 bis 35 Jahren abgeschlossen. Das Kapital ist so über lange Zeit gebunden. Das Risiko einer zunehmenden Geldentwertung (Inflation) oder des schlechten Wirtschaftens der Versicherungsgesellschaft muss getragen werden.

Zudem besteht die Gefahr, dass wegen finanzieller Engpässe der Vertrag vorzeitig abgebrochen wird. Manchmal wird beim Abschluss zu wenig bedacht, dass die Beiträge über Jahre hinweg aufgebracht werden müssen. Die Auflösung des Vertrages ist meist mit größeren Nachteilen verbunden. Der Rückkaufswert ist in den ersten Jahren deutlich niedriger als die gezahlten Versicherungsbeiträge. Auch zu einem späteren Zeitpunkt ist der Rückkauf der Lebensversicherung ein schlechtes Geschäft.

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