Immer mehr Menschen erreichen ein hohes Alter und wollen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Worauf es dabei ankommt.
Für eine rollstuhlgerechte Wohnung sind Planungsanforderungen laut DIN-Norm weit höher als für die barrierefreie. Rollstuhlnutzer müssen alle zur Wohnung gehörenden Räume und alle Gemeinschaftseinrichtungen der Wohnanlage befahren können. Wohnungen müssen für alle Bewohner von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein.
Worauf ist zu achten? Hauseingänge, Flure, Treppen und Aufzüge müssen entsprechend geplant werden. Der Zugang zur Garage muss möglich sein; hier sind gesonderte Stellplätze bereitzustellen. Auch die Mülltonnen müssen für Behinderte erreichbar sein. Für Sehbehinderte ist eine gute Beleuchtung wichtig. Bodenbeläge sollten zur Orientierung kontrastreich abgesetzt und in den Strukturen abgewechselt werden, Treppenenden gut erkennbar gestaltet sein. Innerhalb der Wohnung geht es vor allem um Bad, WC und Küche sowie um generelle Bewegungsmöglichkeiten.
Zu allgemeinen Anforderungen zählen Schwellenfreiheit und ein Mindestmaß für Tür- und Flurbreiten. Im Badezimmer gehört eine ebenerdige Dusche mit Bodenablauf zur Ausstattung. Ausreichend Platz am WC und Waschbecken und Haltegriffe sind einzuplanen. Das Waschbecken muss auch im Sitzen zu bedienen sein. Untertischboiler, die die Bewegungsfreiheit einschränken, sind zu vermeiden. Auch der Gefahr von Verbrennungen an heißen Leitungen ist vorzubeugen. In der Küche müssen Mindestabstände zwischen den Küchenzeilen eingehalten werden, damit diese auch mit Gehhilfen zu benutzen ist. Für Rollstühle müssen Spülen und Waschbecken unterfahrbar sein. Der Zugang zum Bett sollte von beiden Seiten möglich sein.