Damit der Arbeitgeber die zu zahlenden Sozialabgaben korrekt berechnen kann, benötigt er eine Bescheinigung über den Rentenbeginn.
Der Rentenbescheid bietet sich hierfür an, eine gesonderte Bescheinigung gibt es nicht. Beziehen Sie eine Altersvollrente, zahlen Sie keine Beiträge mehr zu Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Rente erhöht sich dadurch auch nicht mehr.
Beachten Sie die Hinzuverdienstgrenzen, wenn Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.