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Abmahnungen vermeiden bei Bildern im Internet

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Mehr als 1.000 Euro für ein Foto im Internet? Abmahn-Anwälte durchforsten regelmäßig Webseiten und Blogs und stellen im Auftrag ihrer Auftraggeber Kostennoten aus. Wie Sie sich vor finanziellen Risiken schützen.

Es ist davon abzuraten, bei Googles Bildersuche ein Motiv zu wählen und dieses für seinen eigenen Web-Auftritt zu verwenden. Grundsätzlich besitzt immer der Fotograf das Urheberrecht für seine Aufnahmen. In der Rechtssprechung sind diese Fälle immer eindeutig. Bei Texten und Musikstücken etwa gibt es im Gegensatz dazu etwas Spielraum, in welchem Fall sie als eigenständiges „Werk“ anzusehen sind.

Auch auf Ebay dürfen keine Produktbilder oder Logos von Herstellern hochgeladen werden, wenn keine Erlaubnis vorliegt. Selbst für den eigenen Facebook-Account gibt es keinen Freibrief: Theoretisch gilt jeder, der einen eigenen Facebook-Account betreibt, rechtlich als Diensteanbieter und ist damit auch haftbar, wenn in seiner Timeline ein Urheberrechts-Verstoß stattfindet. Allerdings muss er davon Kenntnis haben.

Die Rechtslage ist in Deutschland anders als zum Beispiel in den USA. Dort ist das Weiterverbreiten von Bildern rechtlich weiter gefasst (Stichwort Kuratieren). Das belegt der Erfolg von US-Plattformen wie Pinterest, wo fremde Bilder einfach weiter-„gepinnt“ werden.

Manche Web-Dienstleister wie zum Beispiel Strato bieten lizenzfreie Fotos an, mit denen Kunden ihre selbst gebauten Websites verschönern können. Zudem gibt es frei verfügbare Bilder bei Fotoagenturen wie Fotolia sowie Bilder mit freien Creative-Common-Lizenzen. Doch jeder sollte dabei auf die Lizenzbestimmungen achten: Oft dürfen die Fotos nicht bearbeitet und nur für eine bestimmte Zeit veröffentlicht werden, und nur auf eigenen Websites, nicht aber in sozialen Netzwerken.

Wer ein hübsches Foto im Internet gefunden hat, hat auch die Möglichkeit, den Urheber des Bildes ausfindig zu machen und bei ihm das schriftliche Einverständnis zur Veröffentlichung des Fotos einzuholen.

Wer juristischen Ärger umgehen will, verwendet am besten selbst geschossene Fotos.

Abmahnungen waren in Deutschland ursprünglich geschaffen worden, um bei juristischen Gegnern mit zivilen Ansprüchen schnelle und günstige außergerichtliche Einigungen zu ermöglichen, sofern die Sachlage von beiden Seiten anerkannt wird und damit keiner gerichtlichen Klärung bedarf. Seit durch das Internet und soziale Medien aber so gut wie jeder zum Anbieter von Informationen geworden ist, wird das Mittel der Abmahnung aber häufig auch massenhaft genutzt, um Privatpersonen abzumahnen und sie dabei die Anwaltskosten übernehmen zu lassen. Kritiker sprechen von einem regelrechten Abmahngeschäft.

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