Skip to content
Startseite » Abfindung vor Renteneintritt – Was Sie beachten müssen

Abfindung vor Renteneintritt – Was Sie beachten müssen

Eine Abfindung erhalten, statt bis zur Rente zu ackern – das klingt attraktiv. Doch lohnt sich das für jeden? Nicht unbedingt. Worauf Sie dabei achten sollten.

Eine Abfindung ist steuerpflichtig. Handelt es sich um eine Einmalzahlung, kann die Fünftelregelung angewendet werden. Aber nur, wenn der Arbeitnehmer durch die Abfindung in dem einen Jahr mehr verdient hat als mit seinem Jahresgehalt. Das lohnt sich vor allem für Menschen mit mittlerem Einkommen.

Wer mehrere Jahre vor Renteneintritt aufhört, kann mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass die Abfindung über zwei bis drei Jahre gezahlt wird. Hier nutzt die Fünftelregelung nämlich nichts mehr.

Grundsätzlich können Arbeitnehmer mit 63 Jahren in Rente gehen. Aber nur, wenn man 35 Jahre lang eingezahlt hat. Bis zum gesetzlichen Eintrittsalter muss mit Abschlägen bei der Rente gerechnet werden.

Solange man angestellt ist oder arbeitslos gemeldet ist, ist man gesetzlich krankenversichert. Wer kein Arbeitslosengeld erhält, muss sich selbst versichern. Der Beitrag kann höher ausfallen als bisher. Die Kosten hängen bei einer so genannten freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung auch von der Höhe der Abfindung ab. Es sei denn, der Betroffene ist über eine Familienversicherung abgesichert und erhält seine Abfindung als Einmalzahlung. Dann wird das Geld in der Regel nicht zum Gesamteinkommen gezählt und der Anspruch auf Mitversicherung bleibt grundsätzlich erhalten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.