Nicht immer verläuft der Einkauf im Supermarkt zur vollen Zufriedenheit. Oft probieren Kunden neue Produkte, die nicht den Erwartungen entsprechen. Doch was passiert, wenn der Einkauf enttäuscht? Können Produkte, die nicht schmecken oder verdorben sind, zurückgegeben werden?
In Supermärkten wie Lidl, Kaufland oder Edeka finden sich regelmäßig neue Produkte. Besonders zu saisonalen Zeiten wie Weihnachten stapeln sich Lebkuchen und Spekulatius in den Regalen. Während manche Kund:innen auf altbewährte Produkte setzen, testen andere neugierig Neuerscheinungen. Doch wenn das neue Produkt nicht überzeugt, stellt sich die Frage: Kann es reklamiert werden?
Reklamationen im Supermarkt: Wann Sie Ihr Geld zurückbekommen
Der Geschmack allein ist jedenfalls kein Reklamationsgrund. Eine angebrochene Packung, die nicht gefällt, kann in der Regel nicht zurückgegeben werden. Allerdings gibt es Ausnahmen: Haben Sie mehrere Packungen eines Produkts gekauft, können Sie die ungeöffneten Packungen zurückbringen. Das ist besonders dann möglich, wenn das Produkt hygienisch einwandfrei ist und wieder verkauft werden kann.
Laut dem Verbraucherservice Bayern besteht das Recht auf Rückgabe hauptsächlich für unverderbliche Lebensmittel wie Reis oder Konserven. Bei verderblichen Waren wie frischen Produkten oder solchen, die schnell verderben, sieht es anders aus. Wichtig ist hier, den Kassenbon aufzubewahren, um den ursprünglichen Kauf nachweisen zu können.
Das Widerrufsrecht greift auch bei Lebensmitteln, die online bestellt wurden. Kund:innen haben bis zu 14 Tage Zeit, die Ware zurückzuschicken, es sei denn, es handelt sich um Bestellungen von Lieferdiensten, bei denen zubereitete Gerichte nicht zurückgegeben werden können.
Diese Regeln gelten für die Rückgabe von Lebensmitteln
Bei verdorbenen oder fehlerhaften Produkten ist eine Rückgabe möglich. Laut der Verbraucherzentrale haben Kunden Anspruch auf Ersatz oder Erstattung, wenn das Produkt nicht den Standards entspricht. Das trifft beispielsweise dann zu, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum überklebt ist oder die Lebensmittel verdorben sind.
Die Verbraucherzentrale listet folgende Fälle auf, in denen Reklamationen berechtigt sind:
- Produkte riechen oder schmecken ungewöhnlich
- Lebensmittel sehen anders aus als erwartet
- Mindesthaltbarkeitsdatum wurde manipuliert
- Verdorbene oder unhygienische Lebensmittel
- Krankheit nach dem Verzehr
- Irreführende Informationen oder falsche Preisauszeichnung
Wer diese Punkte beachtet und den Kassenbon aufbewahrt, kann im Zweifel erfolgreich reklamieren und sein Geld zurückerhalten.