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Warmwasserzufuhr defekt – was tun?

Wasser aus dem Duschkopf muss sich nach spätestens zehn Sekunden oder höchstens fünf Litern auf 45 Grad Celsius aufgewärmt haben.

Ansonsten gelte die Warmwasserzufuhr als defekt, sagt der Sprecher des Deutschen Mieterbunds. Der Vermieter habe in diesem Fall Anspruch auf eine Reparatur. Diese müsse der Vermieter übernehmen und bezahlen. Festgelegt worden seien diese Grenzwerte in einschlägigen Gerichtsurteilen.

Keine festgelegten Mindestwerte gibt es hingegen für den Druck, mit dem Wasser aus dem Hahn fließt. Als zu niedrig gelte der Druck, sobald ein Gerät nicht einwandfrei funktioniert. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Wasser nicht ausreicht, um die Toilette ordentlich abzuziehen.

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