Wer seine Steuererklärung im Elster-Portal der Finanzbehörden oder per Steuer-Software erledigt, kann auch die Möglichkeit der vorausgefüllten Steuererklärung nutzen.
Dabei werden von Arbeitgeber oder Versicherungen an das Finanzamt gemeldete Daten automatisch in die elektronischen Formulare übernommen. Allerdings sind noch nicht alle Daten bei der Finanzverwaltung hinterlegt.
Um die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen zu können, muss man sich zunächst einen Zugang im Portal der Steuerverwaltung anlegen, damit die über sich gespeicherten Daten in die elektronische Formulare übernommen werden können.