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Darf man am 1. Mai im oder am Haus arbeiten?

Der 1. Mai ist Tag der Arbeit und einer von neun bundesweiten Feiertagen. An ihm gilt die Feiertagsruhe. Aber was heißt das genau? Die Beschränkungen sind im Feiertagsgesetz des jeweiligen Bundeslandes festgelegt.

In Baden-Württemberg zum Beispiel sind Arbeiten verboten, die öffentlich bemerkbar sind. Also zumindest alle Tätigkeiten im oder am Haus, die Lärm verursachen. Für Gartenarbeiten greift auch die Geräte- und Lärmschutzverordnung, die den Einsatz von Rasenmähern und Hochdruckreinigern an Feiertagen untersagt.

Leichte und vor allem ruhige Arbeiten zu Hause sind am Maifeiertag also möglich: Unkraut jäten, Bäume und Büsche mit der Handschere beschneiden, innerhalb des Hauses ist alles zulässig, was unter die Zimmerlautstärke fällt.

Darf man am 1. Mai umziehen?

Ist es erlaubt, an einem Feiertrag umzuziehen? Die Frage stellt sich nicht nur, wenn er auf den ersten Tag des Monats fällt. Laut Arbeitszeitgesetz ist es in Deutschland nicht zulässig, an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten, außer es handelt sich um „unaufschiebbare Arbeiten, die erforderlich sind zur Befriedigung dringender häuslicher oder landwirtschaftlicher Bedürfnisse“. Das bedeutet, ein Umzugsunternehmen zu beauftragen, das zudem noch während des Sonntagsfahrverbots mit einem schweren Lkw anrückt, ist nicht zulässig. Private Umzugshelfer, die ohne größere Lärmbelästigung, zur Hand gehen, sind hingegen möglich. Eine behördliche Genehmigung ist nicht notwendig.

Warum ist der 1. Mai ein besonderer Tag?

Der Feiertag am 1. Mai erinnert an die Entstehung der amerikanischen Gewerkschaftsbewegung im Chicago des zu Ende gehenden 19. Jahrhunderts und gleichzeitig an die Ausbeutung der Zuwanderer in den Fabriken des frühen Kapitalismus. Man ließ die Einwanderer 12 Stunden am Tag schuften, um sie am 1. Mai durch eine neue Generation anderer Migranten zu ersetzen. In Deutschland war der Feiertag für die Arbeiterbewegung erstmals und zunächst einmalig am 1. Mai 1919 ein gesetzlicher Feiertag.

Der Vorschlag, den Feiertag unbefristet einzuführen, fand in der Weimarer Nationalversammlung keine Mehrheit. Als feste Institution haben ihn die Nationalsozialisten etabliert, um im gleichen Atemzug die Gewerkschaften gleichzuschalten und ihre Funktionäre in Konzentrationslager zu deportieren. Nach dem Zweiten Weltkrieg bestätigt der Alliierte Kontrollrat 1946 den 1. Mai als festen Feiertag und wurde in beiden deutschen Staaten fortgeführt. In der DDR wurde er staatlich organisiert, in der Bundesrepublik von den Gewerkschaften genutzt.