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Wohngeld beantragen – So funktioniert´s

Menschen mit niedrigem Einkommen können Wohngeld beantragen. Wer förderungsberechtigt ist, erhält als Mieter den staatlichen steuerfreien Zuschuss als Mietzuschuss oder als selbstnutzender Eigentümer einen Lastenzuschuss.

Das Wohnverhältnis muss dabei „angemessen“ sein, das heißt etwa 40 Quadratmeter für eine Person und 60 Quadratmeter für einen Zwei-Personen-Haushalt.

Ob man Wohngeld in Anspruch nehmen kann, hängt dabei von drei Faktoren ab:

  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der Anzahl der im Haus lebenden Personen,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.

Wer Wohngeld beantragen möchte, muss dafür einen schriftlichen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen, schreibt das Bundesbauministerium auf seiner Homepage. Anträge gibt es bei der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung oder der örtlichen Wohngeldbehörde. Dort werden Antragsteller auch persönlich beraten. Wer einen Antrag stellt, erhält von der zuständigen Behörde schriftlich einen Bescheid.

Wie hoch das Wohngeld für berechtigte Personen ist, hängt von den Faktoren Haushaltsgröße, Einkommen und Miete beziehungsweise Belastung ab.

Ausschlaggebend für die Berechnung sind auch die sogenannten Mietenstufen, die den einzelnen Orten, Städten oder Gemeinden in allen Ländern zugeordnet sind. Welche Mietenstufe für Ihre Gemeinde zugrunde gelegt wird, können Sie hier nachsehen.

Wer Wohngeld beantragt, erhält dieses in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten. Es wird ab dem 1. des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Wohngeld gestellt wurde. Nach Ablauf des Zeitraums muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Ausgeschlossen vom Bezug von Wohngeld sind alle Menschen, die bereits Zuschuss zur Miete aus anderen Quellen erhalten. Das können beispielsweise Sozialgeld, Arbeitslosengeld II oder Zuschüsse für Auszubildende sein. Laut Bild-Ratgeber erhalten zudem Menschen ab folgenden Netto-Einkommensgrenzen kein Wohngeld:

1 Person: 870 Euro
2 Personen: 1190 Euro
3 Personen: 1450 Euro
4 Personen: 1900 Euro
5 Personen: 2180 Euro

Das eigentliche Nettogehalt kann dabei höher liegen. Die zuständigen Behörden ziehen bei der Berechnung unterschiedliche Freibeträge und weitere Posten wie die Pflege kranker Familienmitglieder oder Versicherungen ab.

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