Alle Impfungen sind im Impfpass dokumentiert. Wenn der verschwunden ist, stellt der Hausarzt einen neuen aus. Allerdings werden in das neue Exemplar nur Impfungen, die nachweisbar – also dokumentiert – sind, eingetragen. Eine Möglichkeit ist es dann, alle Ärzte, von denen man geimpft wurde, abzuklappern und um Auszüge aus der Patientenakte zu bitten. Wenn aber zum Beispiel der Kinderarzt zwischenzeitlich in Rente gegangen ist und keine Auskunft mehr geben kann, hilft nur eines: Noch einmal impfen lassen.
Ob man geimpft ist, lässt sich auch mit einem Bluttest prüfen. Allerdings sollten sich Patienten besser nicht darauf verlassen. Denn nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind fehlerhafte Laborbefunde, die fälschlicherweise einen ausreichenden Schutz attestieren, nicht ausgeschlossen. Die sogenannte Titertestung, bei der das Blut auf Masern-Antikörper untersucht wird, hält das RKI daher nicht für sinnvoll. Besser sei es, sich erneut impfen zu lassen, denn man könne nicht „überimpfen“.
Was ist, wenn ich nur einmal geimpft bin oder es nicht genau weiß?
Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt in einem solchen Fall, sich einmal gegen Masern impfen zu lassen – unabhängig davon, ob man bisher einmal oder noch gar nicht geimpft ist. Da Masern hochansteckend sind, führt fast jeder Kontakt von ungeschützten Personen mit einem Erkrankten zu einer Ansteckung. Darauf weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hin. Zudem können Masern bereits fünf Tage vor Auftreten des Hautausschlags übertragen werden.