Nicht nur für Privatpatienten interessant: Wie werden ärztliche Leistungen eigentlich vergütet?
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist jeder ärztlichen Leistung ein bestimmter Punktwert zugeordnet. Ein Belastungs-EKG hat zum Beispiel 565 Punkte, eine kurze Narkose 2.375. Wie viel Geld der Arzt pro Punkt erhält, bestimmt vor allem der bundesweit einheitliche so genannte Orientierungswert. 2010, 2011 und 2012 lag dieser bei 3,5048 Cent. Demnach bekäme ein Arzt für ein Belastungs-EKG 20 Euro und für eine Kurznarkose 83 Euro.
Allerdings spielen auch andere Faktoren eine Rolle: etwa das Alter des Patienten und die jeweilige Region. Mediziner haben zudem noch andere Einnahmen, etwa aus der Behandlung von Privatpatienten. Laut Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beträgt das monatliche Nettoeinkommen der Kassenärzte im Schnitt bei 5.442 Euro.
Der Orientierungswert, der die Ärztehonorare zum großen Teil bestimmt, wird jedes Jahr für das Folgejahr in einem Ausschuss zwischen Ärzten und Krankenkassen verhandelt. Im Bewertungsausschuss sitzen jeweils drei Vertreter der KBV und der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn sie sich nicht einigen, wird ein Schlichtergremium einberufen.