
Wer ein Studium beginnt, muss sich auch um die Finanzierung Gedanken machen. Bafög kann eine Kostenlösung sein.
(Foto: Univers beeldbank/flickr)
Wer hat eigentlich Anspruch auf staatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög)?
Bafög können Studenten und Auszubildende erhalten, die Hochschulen, höhere Fachschulen und Akademien besuchen, aber auch Abendgymnasien und Kollegs, Fachoberschulen und weiterführende allgemeinbildende Schulen (z.B. Gymnasien) ab Klasse 10. Schüler erhalten nur dann Förderung, wenn sie aufgrund der Entfernung des Ausbildungsortes nicht bei den Eltern wohnen können.
Studenten und Schüler werden grundsätzlich nur gefördert, wenn die Ausbildung vor dem 30. Lebensjahr beginnt. Studenten erhalten die Förderung zur Hälfte als Zuschuss, zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen. Das muss fünf Jahre nach Ablauf der Förderung in Raten zurückgezahlt werden, kann unter Umständen auch erlassen werden.
Die Höhe des Bafög hängt von der Höhe der Einkünfte der Eltern und dem eigenen Vermögen ab, von der Art der Ausbildung und davon, ob man bei den Eltern wohnt oder nicht. Der Berechnungsmodus ist sehr komplex. Maximal kann man 670 Euro erhalten. Wenn man mit einem eigenen Kind unter zehn Jahren in einem Haushalt lebt, ist ein Zuschlag von 113 Euro möglich.
So stellen Sie den Antrag
Studenten müssen den Antrag beim Studentenwerk ihrer Hochschule stellen, alle anderen Auszubildenden beim Amt für Ausbildungsförderung am Ort ihrer Ausbildungsstätte, Schüler an ihrem Wohnort. Der Antrag muss rechtzeitig vor Studienbeginn gestellt werden, denn rückwirkend gibt es keine Zahlungen.